Gasprüfung Wohnwagen und Mobile

 

Sie benötigen eine Gasprüfung für Ihren Wohnwagen oder Wohnmobil ???

Kein Problem „Ich Komme zu Ihnen“

Warum eine Gasprüfung?

  • Alle Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Freizeitfahrzeugen wie z.B. in Wohnwagen und Wohnmobilen müssen mindesten alle 2 Jahre überprüft werden
  • Spätestens zur TÜV-Hauptuntersuchung müssen Wohnmobile eine gültige Gasprüfung nachweisen.
  • Viele Campingplätze verlangen von Ihnen eine gültige Gasprüfung
  • Auch eine Änderung oder Reparatur in der bereits vorhandenen Flüssiggasanlage wie z.B. ein neuer Kühlschrank, eine neue Heizung oder Arbeiten an der Gasleitung machen eine Prüfung erforderlich.

Ich überprüfe Ihre Flüssiggasanlage in Straßenfahrzeugen, Anhängern, Wohnmobilen, Wohnwagen, Caravan, Mobilheimen, Falt- und Klappanhängern nach DIN EN 1949 und DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Natürlich erhalten Sie eine Prüfbescheinigung und eine Prüfplakette auf Ihrem Fahrzeug.