Unfall und Schaden Gutachten

Auch wenn es scheint das Ihr Fahrzeug nicht so stark beschädigt ist wie auf dem Foto, sollten Sie ab einer Schadenshöhe von ca. € 750,- ein Gutachten über den Schaden erstellen lassen.

Oft sind versteckte Schäden am Fahrwerk oder hinter Kunststoffblenden nicht sofort erkennbar. Hier gibt nur ein qualifiziertes Gutachten Sicherheit. Im Gutachten werden Ersatzteil-, Lohn- und Lackierkosten ebenso wie ein evtl. Minderwert, die Reparaturdauer und der Nutzungsausfallschaden festgestellt.

Ist an Ihrem Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden (Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) eingetreten, erhalten Sie genaue Angaben zum Wiederbeschaffungswert, dem Restwert und der Wiederbeschaffungsdauer Ihres Fahrzeugs.
Beim späteren Verkauf des Fahrzeugs können Sie anhand des Gutachtens und der Reparaturkostenrechnung exakt nachweisen, was für einen Schaden Ihr Fahrzeug erlitten hat und das dieser fachgerecht behoben wurde. So beugen Sie eventuellen Rechtsstreitigkeiten vor. Im Haftpflichtschadenfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten.

 

Bei einem selbstverschuldeten Schaden sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Kasko-Versicherer halten.

 

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

 

Unfallschaden – Auffahrunfall

Unfallgutachter Jens Tuchscheerer

Unfallschaden vorne